Queen Mary in Hamburg
Am 16. und 26. August kommt die Queen Mary 2 nach Hamburg. Spätestens, wenn ihr Horn ertönt, versuchen Einheimische und Gäste sich die besten Plätze zu ergattern, um ihr liebstes Kreuzfahrtschiff zu begrüßen. Mit der exklusiven Pauschale der Hamburg Tourismus kann man das Spektakel ab 199 Euro vom Schiff aus erleben.
Bei ihren beiden Besuchen im August
dient die Hansestadt dem Kreuzfahrer als Ein- und Ausstiegshafen
für die legendären Transatlantik-Fahrten nach New York und wieder
zurück. Wer nicht die Möglichkeit hat auf dem Traumschiff
einzuchecken, kann trotzdem hautnah dabei sein. Die HHT bietet den
Besuchern ein exklusives Angebot ab 199 Euro: Bei einer Foto-Tour
auf einer Barkasse können die Gäste mit der maritimen Berühmtheit
auf Tuchfühlung gehen und das imposante Ereignis in Bild und Video
für die Ewigkeit festhalten. Wer nach der einstündigen
Hafenrundfahrt eine Stärkung gebrauchen kann, nutzt seinen
Exklusiv-Vorteil, mit dem 15 Prozent Rabatt in ausgewählten
Restaurants garantiert sind. Um den Tag gebührend ausklingen zu
lassen, sind zwei Übernachtungen mit Frühstück – und das in
einem vier oder fünf Sterne Hotel freier Wahl – bei der
Pauschale inbegriffen. Auch an Land geht das Vergnügen weiter: Bei
einer Stadtrundfahrt haben die Teilnehmer die Möglichkeit auch
andere Highlights Hamburgs kennen zu lernen. Abgerundet wird das
Paket durch die Hamburg CARD. Das Entdeckerticket ermöglicht freie
Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und ermäßigten Eintritt
bei über 160 Angeboten.
Die Besuche der Queen Mary 2 wecken bei den Zuschauern Reiselust
und Fernweh. Wenn die Königin der Meere Hamburg besucht, ist die
Elbmetropole mehr Hafen als Stadt. 345 Meter lang, 41 Meter breit
und 72 Meter hoch – das Schiff überragt nahezu jedes Gebäude,
das es passiert und ist mit diesen beeindruckenden Maßen eines der
größten und längsten Kreuzfahrtschiffe der Welt.
Keine Frage – der Besuch der Queen Mary 2 verspricht auch in
diesem Sommer zu einem ganz besonderen Ereignis zu werden, das man
sich nicht entgehen lassen darf.