Sherry- Kartell
10/Aug/2010 /15:11 /Gespeichert
in:Trinken
wurden wegen Bildung eines Kartells
acht Sherry-Bodegas, dem Verband der Hersteller und Exporteure
Federación de Bodegas del Marco de Jerez (Federejez) und dem
Consejo Regulador de Jerez-Xérès-Sherry y Manzanilla –
Sanlúcar de Barrameda Geldstrafen in Höhe von insgesamt 6.723.000
Euro auferlegt.
Dies gab die spanische Kartellbehörde Comisión Nacional de la Competencia (CNC) in einer Mitteilung bekannt. Sie sieht es als erwiesen an, dass die Betroffenen im Jahr 2001 ein Kartell gründeten mit dem Ziel, den Markt über eine Verknappung der Menge und damit einhergehenden höheren Preisen zu kontrollieren. Später seien unter anderem Preisabsprachen sowie Absprachen über eine Aufteilung von Märkten und Kunden hinzu gekommen.
Betroffen gewesen seien Sherry-Eigenmarken von insbesondere in Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden ansässigen Kunden. Aktiv gewesen sei das Kartell von 2001 bis zum Beginn der Untersuchungen seitens des CNC im Jahre 2008.
Folgende Geldstrafen hat die CNC verhängt
- Bodegas Williams & Humbert S.A.: 2.300.000 €
- Bodegas José Estévez, S.A.: 1.250.000 €
- Bodegas Barbadillo, S.L.: 900.000 €
- Bodegas Gonzáles Byass, S.A.: 870.000 €
- Bodegas Emilio Lustau, S.A.: 400.000 €
- Bodegas Pedro Romero: 240.000 €
- Bodegas J. Ferris M.C.B.: 135.000 €
- Caydsa: 28.000 €
Die Grupo Bellavista y Zoilo Ruiz Mateos, die den Anstoß zu den Ermittlungen gegeben haben soll, sei auf Grund der spanischen Kronzeugenregelung von der Zahlung in Höhe von 670.000 Euro befreit worden.
Weitere Geldstrafen verhängte die CNC gegenüber dem Verband Fedejerez (400.000 Euro) und dem Consejo Regulador (200.000 Euro).
Dies gab die spanische Kartellbehörde Comisión Nacional de la Competencia (CNC) in einer Mitteilung bekannt. Sie sieht es als erwiesen an, dass die Betroffenen im Jahr 2001 ein Kartell gründeten mit dem Ziel, den Markt über eine Verknappung der Menge und damit einhergehenden höheren Preisen zu kontrollieren. Später seien unter anderem Preisabsprachen sowie Absprachen über eine Aufteilung von Märkten und Kunden hinzu gekommen.
Betroffen gewesen seien Sherry-Eigenmarken von insbesondere in Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden ansässigen Kunden. Aktiv gewesen sei das Kartell von 2001 bis zum Beginn der Untersuchungen seitens des CNC im Jahre 2008.
Folgende Geldstrafen hat die CNC verhängt
- Bodegas Williams & Humbert S.A.: 2.300.000 €
- Bodegas José Estévez, S.A.: 1.250.000 €
- Bodegas Barbadillo, S.L.: 900.000 €
- Bodegas Gonzáles Byass, S.A.: 870.000 €
- Bodegas Emilio Lustau, S.A.: 400.000 €
- Bodegas Pedro Romero: 240.000 €
- Bodegas J. Ferris M.C.B.: 135.000 €
- Caydsa: 28.000 €
Die Grupo Bellavista y Zoilo Ruiz Mateos, die den Anstoß zu den Ermittlungen gegeben haben soll, sei auf Grund der spanischen Kronzeugenregelung von der Zahlung in Höhe von 670.000 Euro befreit worden.
Weitere Geldstrafen verhängte die CNC gegenüber dem Verband Fedejerez (400.000 Euro) und dem Consejo Regulador (200.000 Euro).