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AbfüllerNach EU-Recht ist ein Abfüller für den Inhalt der Flasche oder des Verpackungsbehältnisses verantwortlich, auch wenn er kein Erzeuger ist. Dabei muß sein Name und sein Firmensitz auf dem Etikett vermerkt sein. Ist er dennoch auch Erzeuger, darf er zugekauftes (Lesegut) nur zur Abfüllung, nicht unter seinem Erzeugernamen in Umlauf bringen.