• Anreicherung (Aufbessern)
    Unter Anreicherung ist der Zusatz von Zucker, Mostkonzentrat oder rektifiziertem Traubenmostkonzentrat (RTK) vor der Gärung zur Erhöhung des Alkoholgehaltes zu verstehen. Nicht bei jedem Wein erlaubt. Das Anreichern ist in Europa nach Klimazonen geregelt. In der Klimazone A für den Weinbau, zu der die meisten deutschen Anbaugebiete gehören, darf der Alkoholgehalt um max. 3,5% erhöht werden, wenn der Most einen potenziellen Alkohol von mindestens 5% hat.