• Erstes Gewächs
    Besondere Qualitätsklassifizierung im Rheingau, wobei sehr strenge Auflagen erfüllt werden müssen. So darf der Wein erst nach 12-monatiger Lagerung auf den Markt gebracht werden und muss eine trockene Geschmacksrichtung aufweisen.
    Siehe
    Erste Lagen und Großes Gewächs