Es geht unter anderem darum, das bestehende nationale Qualitätsweinsystem mit den EU-Vorgaben zu künftigen Weinbezeichnungen in Einklang zu bringen.

Diese Weinbezeichnungen sehen zwei Kategorien vor:
Einmal „Wein ohne geografische Angabe“, dann die Kategorie „Wein mit geografischer Angabe“, die ihrerseits unterteilt ist in „Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A. )“ sowie in „Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)“.

Während beispielsweise in Frankreich im Pays d’Oc die Weichen bereits im Dezember 2008 offiziell gestellt wurden, ist der für Deutschland einzuschlagende Weg noch nicht ausgemacht und die zu klärenden Fragen sorgen für einigen Sprengstoff. Die Verwendung der neuen Begriffe „g.g.A.“ und „g.U.“ ist in Deutschland bis Ende 2011 ausgeschlossen. Bis dahin muss Deutschland nun die Produktspezifikationen dieser Kategorien bei der EU-Kommission nachreichen, und bis dahin muss sich die Weinwirtschaft, allen voran Erzeuger und Vermarkter, vor allem auch über die Nutzung der Weinbezeichnungen „g.g.A.“ und „g.U.“ verständigen.

Unabhängig davon, zu welchen Ergebnissen die laufenden und die künftigen Diskussionen führen werden, bleibt die Frage, wie das künftige Bezeichnungssystem einem Verbraucher in Deutschland, Schweden, Japan oder den USA in verständlicher Weise klar gemacht werden soll, wenn dieser Verbraucher bereits mit dem Verstehen des jetzigen deutschen Systems so seine Probleme hat.
Die seit 1.August 2009 geltende EU-Weinmarktordnung sieht folgende Qualitätseinstufungen vor:

1. „Wein ohne geografische Angabe“, unterteilt in:
1.1 "Wein"
1.2 "Wein" mit Angabe der Rebsorte und/oder des Jahrgangs
(Beispiel: „Deutscher Wein Riesling 2009“, der bisherige Tafelwein)

2. „Wein mit geografischer Angabe“, unterteilt in:
2.1. „Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A. )“
2.2 „Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)“.

Nachfolgend die Herkunftsbezeichnungen für Wein und rechts deren Abkürzungen in den Landessprachen der wichtigsten Weinbau treibenden EU-Länder vor.

Mit den Gütezeichen soll laut EU "die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion gefördert, sollen Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung geschützt und die Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informiert werden."

Gütezeichen g. g. A. – geschützte geografische Angabe
enge Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet. Mindestens eine der Produktionsstufen – also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – wird im Herkunftsgebiet durchlaufen.

Gütezeichen g. U. – geschützte Ursprungsbezeichnung
Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren.

Gütezeichen g. t. S. – geschützte traditionelle Spezialität
traditionelle Zusammensetzung des Erzeugnisses oder traditionelles Herstellungs- und/oder Verarbeitungsverfahren. In dieser Kategorie, die für Wein keine Bedeutung haben wird, sind nach EU-Angaben seit 1992 nur 20 Produkte eingetragen, bei weiteren 30 läuft die Prüfung. Wird zur Zeit in Italien verwendet.